- Halte- und Bordezeichen
- Zeichen, mit denen Zollboote in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der Zollgrenze an der Küste, den vom ⇡ Zollgebiet ausgeschlossenen Küstengewässern, dem ⇡ grenznahen Raum und den der ⇡ Grenzaufsicht unterworfenen Gebieten verlangen, dass Schiffsführer halten oder das Borden ermöglichen.
Lexikon der Economics. 2013.